Entsorgung von gewerblichen Speiseabfällen
Gemäß der Abfallsatzung über die Abfallwirtschaft des Kreises Nordfriesland sind seit 01. Januar 1997 gewerbliche Speiseabfälle von der Entsorgung über Restmüllgefäße ausgeschlossen. Laut § 13 Abs. 2 muß jeder Gewerbebetrieb, in dem Speiseabfälle anfallen, diese einer gesonderten Verwertung zuführen. Auf Sylt gilt die Getrenntentsorgungspflicht seit April 1996.
Was sind gewerbliche Speiseabfälle?
Zu den gewerblichen Speiseabfällen gehören gekochte und ungekochte Speisereste sowie unverarbeitete, organische Küchenabfälle (z. B. Gemüseputzreste).
Wie sind gewerbliche Speiseabfälle zukünftig zu entsorgen?
Für die gekochten und ungekochten Speisereste gelten auch die Vorschriften des Tierkörperbeseitigungsgesetzes. Danach müssen Betriebe, in denen durchschnittlich mehr als 10 kg tierische Speiseabfälle pro Tag anfallen, diese über Tierkörperbeseitigungsanstalten entsorgen.
Laut Abfallsatzung gilt die Pflicht zur getrennten Sammlung und Entsorgung ab 1997 auch für alle Betriebe mit weniger als 10 kg tierische Abfälle pro Tag. Der Entsorgungsbetrieb kann frei gewählt werden, solange eine ordnungsgemäße und fachgerechte Entsorgung gewährleistet ist. Ebenso sind ab 1997 die unverarbeiteten, organischen Küchenabfälle aus gastronomischen Betrieben der Verwertung zuzuführen. Dies kann über die Speiserestentsorgung oder über die Biotonne erfolgen.
Keine gewerbliche Speiseresteentsorgung über die Biotonne
Ab 01. April 1997 gibt es im gesamten Kreis Nordfriesland die Biotonne für organische Abfälle. Speisereste aus Gewerbebetrieben gehören nicht in die Biotonne, da hierüber nur haushaltsübliche Kleinstmengen an Speiseresten entsorgt werden. Die Entsorgung von unverarbeiteten, organischen Küchenabfällen über die Biotonne ist zwar grundsätzlich möglich. Dann müssen diese jedoch im Küchenbereich von den Speiseresten getrennt gesammelt werden. Aus praktischen Gründen empfiehlt sich die gemeinsame Sammlung und Abfuhr über die Speiseresteentsorgung.
Warum eine getrennte Entsorgung von Speiseabfällen?
Grund für die Einführung der Getrenntentsorgung von Speiseabfällen ist die Umsetzung der Technischen Anleitung Siedlungsabfall (TASi). Die TASi schreibt vor, daß der organische Anteil vom übrigen Restmüll zu trennen und einer Verwertung zuzuführen ist.
Entsorgungsbetriebe für die Speiseabfallverwertung in Nordfriesland
Im folgenden sind die in Nordfriesland ansässigen Entsorgungsbetriebe aufgeführt, an die Sie sich wenden können.
ReFood GmbH & Co. KG
Moorweg 26
25853 Ahrenshöft
Telefon: 0 48 46/21 20 49-0
Entsorgungsbetrieb – Carl Oluf Roeloffs
Aussiedlungshof 27
25938 Borgsum/Föhr
Telefon: 0 46 83/5 27
REMONDIS GmbH & Co. KG – Niederlassung Sylt
Am Rantum Becken
25980 Westerland
Telefon: 0 46 51/92 27-0
KONTAKTINFOS
UND ADRESSEN
Abfallwirtschaftsgesellschaft Nordfriesland mbH
Hohle Gasse 3, 25813 Husum
Telefon 04841 - 8948-0