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Graue Tonne (Restmüll)

Restmülltonnen sind vom Haus- bzw. Wohnungseigentümer bei der Stadt oder dem Amt (auf Sylt bei REMONDIS) anzumelden. Hier erhalten Sie die Kontrollmarke, die Aufschluss über Größe und Abfuhrhäufigkeit des Behälters gibt.

Achtung: Ab 2021 gelten neue Kontrollmarken, die mit dem Gebührenbescheid / mit der Rechnung für 2021 verschickt wurden.

Die neuen Kontrollmarken sind ab 2021 – Ende 2025 gültig. Es werden nur Behälter mit gültiger Kontrollmarke geleert. Um- und Abmeldungen sind ebenfalls über die Stadt oder das Amt (auf Sylt bei REMONDIS) möglich. Bei Abmeldung einer Restmüll- , Biotonne oder Grünen Tonne ist die Kontrollmarke abzukratzen und zurückzugeben. Die Gebühren für Restmüll- und Biotonnen finden Sie hier:

Vorsteuerabzugsberechtigte, d. h. Gewerbetreibende müssen seit 01.01.2006 alle gewerblich genutzten Mülltonnen bei der AWNF, auf Sylt bei REMONDIS anmelden. Entgelte sind dort zu erfragen.

Behältergrößen

Folgende fahrbare Normbehälter sind in Nordfriesland zugelassen: 40 l, 60 l, 80 l, 120 l, 240 l, 660 l, 770 l und 1.100 l

Anschluss- und Benutzungszwang

Jeder Haushalt muss ganzjährig an die sog. Regelabfuhr angeschlossen sein. Die Behälter dafür sind vom Haus- oder Wohnungseigentümer zur Verfügung zu stellen, d. h. über den Handel oder ansässige Entsorger zu kaufen.

Abfuhr und Abfuhrrhythmus

  • Wöchentlich: 660 l, 770 l und 1.100 l
  • 14-täglich oder 4-wöchentlich: alle Größen

Anschluss- und Benutzungszwang

Gebühr ist abhängig vom Abfuhrrhythmus und vom Volumen.

Die Gebühren für Restmülltonnen finden Sie hier:

Abfuhrzeit

Ab 6:00 Uhr muss der Behälter am Straßenrand einer für das Entsorgungsfahrzeug befahrbaren Straße stehen. Die Entleerung erfolgt nicht immer zur gleichen Uhrzeit!

Kontrollmarken und Anmeldung

Restmülltonnen sind vom Haus- bzw. Wohnungseigentümer bei der Stadt oder dem Amt (auf Sylt bei REMONDIS) an-/ab-/und umzumelden. Dort erhalten Sie die Kontrollmarke, die Aufschluss über Größe und Abfuhrhäufigkeit des Behälters gibt.

  • Die Kontrollmarken sind ab 2021 bis Ende 2025 gültig.
  • Es werden nur Behälter mit gültiger Kontrollmarke geleert.

Vorsteuerabzugsberechtigte, d. h. Gewerbetreibende müssen alle gewerblich genutzten Mülltonnen bei der AWNF, auf Sylt bei REMONDIS anmelden. Entgelte sind dort zu erfragen.

Ausnahmsweise fällt mehr Müll an

Kostenpflichtige Kreis-Restmüllsäcke werden am Abholtag der Restmülltonne mitgenommen. Bezug: zuständiges Entsorgungsunternehmen und bei einigen Verkaufsstellen.

Adressen können Sie hier erfragen: Tel. 0 48 41 / 89 48-14, oder hier nachlesen.

Bedarfsabfuhr für Müllgroßbehälter: nach Anmeldung beim zuständigen Entsorger wird gegen Gebühr auch außerhalb der Regelabfuhr abgefahren.

Saisontonne

Zusätzlich zu den ganzjährig angemeldeten Restmülltonnen können Saisontonnen angemeldet werden.

Saisonbehälter werden in der Zeit vom 1. April bis 31. Oktober sowie vom 15. Dezember bis 15. Januar geleert.

  • Achtung: Der letzte Abfuhrtermin im Oktober ist gleichzeitig die letzte Leerung der Saisontonne. Im Januar werden Saisontonnen nur bis zum 15. Januar geleert!

Die Kosten betragen etwa 8/12 der Jahresgebühr. Die alleinige Anmeldung von Saisontonnen ist nicht möglich. Gebühren für Restmüllsaisontonnen, siehe Gebühr.

Markieren Sie Ihre Tonne!

Um ein Vertauschen der Restmüll- und Biotonnen nach der Leerung zu verhindern, markieren Sie bitte Ihre Mülltonnen so, dass diese dem Besitzer zugeordnet werden können.

In die Restmülltonne gehören

  • Frittieröl (bitte in Verpackung)
  • Hygieneartikel, Watte, Windeln
  • Einwegspritzen in stichsicheren Behältnissen
  • Glühbirnen
  • Staubsaugerbeutel, Zigarettenreste, Kehricht
  • Tapeten, Gummi
  • stark verunreinigte Wertstoffe
  • alte, kaputte Schuhe, Kleidung*, Stoffreste, Gardinen, Vorhänge
  • kleine Haushaltsgegenstände (z. B. Geschirr, Blumentopf)
  • Asche
  • Fenster- und Spiegelglas
  • Kunststoff- und Metallbänder, Schaumstoff
  • Schallplatten, Kassetten
  • CD´s, Tonerkartuschen oder zur Verwertung zum AWZ Ahrenshöft, Eiderstedt, Südtondern, Sylt oder zur AWNF bringen
  • Kleinteile wie Sandpapier, Nägel und Pedalen
  • andere Stoffe, die nicht verwertbar sind

* Brauchbare Kleidung bitte in die Altkleidersammlung geben.

Nicht in die Restmülltonne gehören