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Elektro-Altgeräte einfach abgeben

Seit dem 1. Juli 2022 sind Lebensmittelgeschäfte mit einer Verkaufsfläche von mehr als 800 m², die regelmäßig Elektrogeräte verkaufen, verpflichtet, Elektro-Altgeräte zurückzunehmen. Dies umfasst unter anderem Geräte wie LED- oder Energiesparlampen.

Mit dieser Regelung soll die umweltgerechte Entsorgung von Elektrogeräten gefördert und die Rückgabe für Verbraucher erleichtert werden.

Infos im Überblick

  • Rücknahmepflicht ab 1. Juli 2022 für Lebensmittelgeschäfte > 800 m²
  • Gilt für Geschäfte, die regelmäßig Elektrogeräte anbieten
  • Annahme kleiner Elektrogeräte (< 25 cm) ohne Kaufverpflichtung
  • LED- und Energiesparlampen inklusive
  • Beitrag zu einer nachhaltigen und umweltgerechten Entsorgung

Annahmestellen für

Elektroaltgeräte und Energiespar- und LED-Lampen

Seit dem 25. Juli 2016 ist der Handel verpflichtet Elektroaltgeräte und Energiespar- und LED-Lampen kostenlos zurückzunehmen.

Geschäfte mit einer Verkaufsfläche von mehr als 400 Quadratmetern sind verpflichtet, Elektro- und Elektronikgeräte bis zu einer Kantenlänge von 25 Zentimetern in haushaltsüblicher Menge auch ohne Neukauf zurücknehmen.

Für größere Waren gilt der sogenannte 1:1 Umtausch – Sie kaufen eine Waschmaschine und geben die alte zurück. Händler mit einer geringeren Verkaufsfläche können auf freiwilliger Basis Altgeräte zurücknehmen. Die Rücknahmeverpflichtung gilt auch für Energiespar- und LED-Lampen.

Hier eine Übersicht aller Abfallwirtschaftszentren

Wichtig

Elektrogeräte Rücknahme

Ab 01. Juli 2022 Rücknahme von Elekro-Altgeräten bei Lebensmittelgeschäften deren Verkaufsfläche größer als 800 m² ist und die selbst Elektrogeräte mehrmals im Jahr anbieten. Dazu gehören auch unter anderem LED- oder Energiesparlampen.

Kleine Elektrogeräte, wie Handys, Rasierer oder Taschenlampen können unabhängig vom Neukauf eines Gerätes bei den gekennzeichneten Sammelstellen kostenlos abgegeben werden.

Für größere Elektro-Altgeräte gilt dies nur beim Kauf eines entsprechenden neuen Produktes.

Die Sammel-und Rücknahmestellen von Elektro-Altgeräten sind mit folgendem Logo gekennzeichnet:

 

Wichtig

Information zur Abgabe von Elektro-Altgeräten

Damit Elektro-Altgeräte umweltgerecht entsorgt und wertvolle Ressourcen effizient wiederverwertet werden können, gelten ab sofort wichtige Hinweise zur Vorbereitung bestimmter Geräte:

  • Laserdrucker und Kopiergeräte:
    Vor der Abgabe von Laserdruckern und Kopiergeräten müssen alle Toner aus den Geräten entfernt werden. Nur so können die Geräte korrekt recycelt werden. Die entfernten Toner können Sie umweltgerecht in der Roten Umweltbox entsorgen, die auf den Sortierschleifen in den Abfallwirtschaftszentren oder in den Geschäftsräumen der AWNF bereitsteht. Falls Sie diese Möglichkeit nicht nutzen können, ist es auch zulässig, Toner im Restmüll zu entsorgen. Bitte achten Sie darauf, die Toner keinesfalls in den Geräten zu belassen, da dies die Verarbeitung erheblich erschwert.
  • Teppichkehrmaschinen und Staubsauger:
    Auch bei Teppichkehrmaschinen und Staubsaugern ist eine Vorbereitung notwendig: Entfernen Sie bitte vor der Abgabe die Staubbeutel aus den Geräten. Die Staubbeutel sind nicht recycelbar und gehören daher in den Restmüll. Geräte mit eingesetzten Staubbeuteln können nicht korrekt weiterverarbeitet werden.

Diese Maßnahmen helfen dabei, den Recyclingprozess reibungsloser zu gestalten und Umweltbelastungen zu minimieren. Bitte beachten Sie diese Vorgaben, bevor Sie Elektro-Altgeräte zur Abholung bereitstellen oder auf den Sortierschleifen anliefern.

Vielen Dank für Ihre Unterstützung beim Schutz unserer Umwelt und bei der ressourcenschonenden Entsorgung!

Elektro- und Elektronikgeräte

Alte Elektro- und Elektronikgeräte müssen getrennt erfasst und verwertet werden. Die Abgabe bei den u. a. kommunalen Sammelstellen ist für Privathaushalte kostenfrei.

Gewerbebetriebe, die E-Schrott aus Privathaushalten annehmen, können diesen nach telefonischer Anmeldung bei den kommunalen Sammelstellen auch dort kostenfrei anliefern.

Kommunale Sammelstellen:
Abfallwirtschaftszentrum (AWZ): Ahrenshöft, Eiderstedt, Südtondern, Sylt und Umschlagstationen Amrum und Föhr:

Straßensammlung:
Im Rahmen der Sperrmüllsammlung können Privathaushalte Elektro-Altgeräte kostenlos abholen lassen. Mit der KOMBI-Karte für Sperrmüll und Elektro-Altgeräte oder über unser Online-Formular melden Sie die Abholung an.

Achtung: Elektro-Kleingeräte werden nur gemeinsam mit Elektro-Großgeräten oder Sperrmüll abgeholt!

Da Elektro-Kleingeräte nur gemeinsam mit Elektro-Großgeräten oder Sperrmüll abgeholt werden, können Sie auch die Möglichkeit nutzen, Elektroaltgeräte im Handel zurückzugeben. Hinweise zu kostenlosen Sammelstellen finden Sie hier.

Zu den Elektro- und Elektronikgeräten gehören:

  • Haushaltsgroßgeräte (z.B. Kühl- und Gefriergeräte, Waschmaschinen, Trockner, Herde)
  • Haushaltskleingeräte (z.B. Staubsauger, Toaster, Haartrockner, Kaffeemaschinen)
  • Geräte der Informations- und Telekommunikationstechnik (z.B. PCs, Drucker, Rechner, Kopierer, Faxgeräte, Telefone)
  • Geräte der Unterhaltungstechnik (z.B. Fernseh- u. Radiogeräte, CD- und DVD-Geräte, Videorekorder, Hi-Fi-Anlagen)
  • Elektrische und elektronische Werkzeuge (z.B. Bohrmaschinen, Sägen, Nähmaschinen, Rasenmäher)
  • Spielzeug sowie Sport- und Freizeitgeräte (z.B. Elektrische Eisenbahnen, Videospiele, Fahrradcomputer)
  • Medizinische Geräte (z.B. Beatmungs-, Dialyse- und Laborgeräte)
  • Überwachungs- und Kontrollinstrumente (z.B. Rauchmelder, Thermostate, Geräte zum Wiegen)
  • Automatische Ausgabegeräte (z.B. Getränkeautomaten)

Die unsachgemäße Entsorgung von Elektro-Altgeräten gefährdet Mensch und Umwelt!

Elektrogeräte bestehen aus ca. 1000 verschiedenen Substanzen; darunter sind wertvolle Rohstoffe wie Kupfer oder Aluminium, gleichzeitig aber auch umwelt- und gesundheitsgefährdende Stoffe wie Cadmium, Blei, Quecksilber und polybromhaltige Flammschutzmittel. Mit dem Elektro-Gesetz wird der Einsatz dieser Stoffe in Neugeräten stark eingeschränkt. In einigen Bauteilen jedoch kann heute auf ihre Verwendung noch nicht verzichtet werden. Zudem haben Elektrogeräte eine relativ lange Lebensdauer, so dass die derzeit zurückkommenden Altgeräte häufig noch erhebliche Mengen der Schadstoffe enthalten.

Einige Beispiele für den Nutzen der getrennten Erfassung:

  1. Leuchtstoffröhren
    Leuchtstoffröhren benötigen nur wenig Energie und sind sehr langlebig. Sie enthalten jedoch Quecksilber. Deshalb müssen die Altröhren getrennt von anderen Abfällen und unbeschädigt erfasst werden. Auf diese Weise wird vermieden, dass Quecksilberdämpfe in die Umwelt entweichen. Nur durch eine ordnungsgemäße Entsorgung kann das Quecksilber kontrolliert entfernt und das Altröhrenglas verwertet werden.
  2. Fernsehgeräte und Monitore
    Herkömmliche Fernsehgeräte und Monitore enthalten Kathodenstrahlröhren, die aufgrund ihrer bleihaltigen Trichtergläser und der schwermetallhaltigen Leuchtstoffe separat zu entsorgen sind. Es gibt inzwischen Aufbereitungsverfahren, mit deren Hilfe die verschiedenen Bestandteile wieder so sauber voneinander trennbar sind, dass die Gläser erneut für die Bildschirmherstellung eingesetzt werden können.
  3. Kühlschränke
    90 Prozent der heute anfallenden Altkühlschränke enthalten Stoffe, die die Ozonschicht schädigen. Infolgedessen müssen Kühlgeräte in speziellen Anlagen behandelt werden. Bei der Verwertung von Kühlschränken werden die problematischen Stoffe wie Fluorchlorkohlenwasserstoffe (FCKW) abgesaugt und sicher entsorgt. Metalle und Kunststoffe werden recycelt. FCKW-freien Dämmstoffe können z. B. als Ölbindemittel wieder in den Stoffkreislauf zurückgeführt werden.
  4. Elektro-Kleingeräte
    Elektro-Kleingeräte sind so genannte „mülltonnengängige“ Geräte, da ihre Größe kein Hindernis für die Entsorgung in haushaltüblichen Mülltonnen darstellt. Aufgrund ihrer Umweltrelevanz und ihres Gefährdungspotenzials ist es aber zwingend geboten, auch diese Geräte getrennt zu erfassen und zu behandeln. Beispielsweise ist in alten Toastern immer noch krebserregendes Asbest zu finden, in alten Bügeleisen und Heißwassergeräten sind häufig Quecksilberschalter enthalten.
    Ein wesentliches Kernstück des Elektro- und Elektronikgerätegesetzes ist die Vorschrift, diese und weitere gefährliche Substanzen im Behandlungsprozess getrennt zu halten und ordnungsgemäß zu entsorgen. Allein, dass Geräte mit schadstoffhaltigen Batterien gesondert erfasst werden, entlastet schon den Restabfall von unkontrolliert freigesetzten Schwermetallen.

IT-Geräte und Unterhaltungselektronik

Diese Geräte enthalten wertvolle Rohstoffe, so z.B. Metalle und hochwertige Kunststoffe, wobei halogenhaltige Flammschutzmittel und schwermetallhaltige Zusatzstoffe in Kunststoffen spezifische Behandlungsverfahren erfordern.

Ein Beispiel für einen Gerätetyp mit besonderen Anforderungen an die Entsorgung ist das Notebook. Die quecksilberhaltige Beleuchtung des Displays, der Akku und diverse kleine Batterien, sowie die Leiterplatten sind im Behandlungsprozess getrennt zu halten. Nur durch eine separate Erfassung der Altgeräte können die enthaltenen Edelmetalle verwertet werden.

Seit dem 24. März 2006 werden alle neuen Elektrogeräte mit dieser „durchgestrichenen Abfalltonne auf Rädern“ gekennzeichnet:

Das Symbol weist Sie darauf hin, dass dieses Gerät nicht über den Hausmüll (Restmülltonne, Gelbe Tonne, Grüne Tonne, Biotonne oder Glascontainer) entsorgt werden darf, sondern bei den kommunalen Sammelstellen oder freiwilligen Rücknahmensystemen abzugeben ist.