Ab 2023
Mehrweg wird Pflicht!
👉 Ab 1. Januar 2023: Mehrwegangebotspflicht für alle Betriebe, die Lebensmittel im Außerhaus-Verkauf anbieten.
🥡 Neben Einwegverpackungen müssen der Kundschaft dann wiederverwendbare Behältnisse zur Verfügung gestellt werden. Ausnahmen gelten für kleine Betriebe.
☕ Anbieter:innen von Coffee To-Go & Co müssen nun schnell passende Lösungen finden – Aus dem breiten Sortiment von Systemanbietern bis hin zu alternativen Möglichkeiten.
KONTAKTINFOS
UND ADRESSEN
Abfallwirtschaftsgesellschaft Nordfriesland mbH
Hohle Gasse 3, 25813 Husum
Telefon 04841 - 8948-0