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Entgelte für die Regelabfuhr und Selbstanlieferung (Gewerbe)

Achtung, ab 01.01.2021 neue Entgelte fürs Gewerbe!

Entgelte für die Regelabfuhr von gewerblichen Abfällen
zur Entgeltübersicht „Regelabfuhr Gewerbe“ (PDF)

Entgelte bei der Selbstanlieferung von Gewerbeabfällen
Entgelt bei der Selbstanlieferung von Gewerbeabfällen auf den Entsorgungsanlagen im Kreis Nordfriesland.
zur Entgeltübersicht „Selbstanlieferung Gewerbe“ (PDF)

Hinweise für die gewerbliche Entsorgung (Vorsteuerabzugsberechtigte)

Mit Wirkung zum 01.01.2006 ist durch das Ministerium für Umwelt, Naturschutz und Landwirtschaft des Landes Schleswig-Holstein die Pflicht des Kreises Nordfriesland zur Entsorgung von gewerblichen Abfällen zur Beseitigung (Restmüll) innerhalb der Regelabfuhr (Behälterabfuhr) auf die Abfallwirtschaftsgesellschaft Nordfriesland mbH – AWNF -, Husum, übertragen worden.

Das heißt, wer am umsatzsteuerlichen Verkehr teilnimmt, erhält keinen Gebührenbescheid, sondern eine privatrechtliche Rechnung mit ausgewiesener Mehrwertsteuer. Für Sie ein unmittelbarer Kostenvorteil von 19%, da Sie diese Steuer beim Finanzamt geltend machen können. Da nur Privathaushalte gemäß der Abfallsatzung/ Gebührensatzung des Kreises Nordfriesland Anspruch auf kostenlose Sperrmüllsammlung (2 Mal jährlich) und Teilnahme an der mobilen Schadstoffsammlung haben, verringert sich das Entgelt für Umsatzsteuerpflichtige nochmals um ca. 20%.

An der eigentlichen Entsorgungsleistung (graue und grüne Tonne, Biotonne) aber auch an Ihrer Verpflichtung zum Anschlusszwang – nunmehr gegenüber der AWNF – ändert sich nichts. Sie erhalten lediglich anstelle des Gebührenbescheides eine Rechnung mit ebenfalls vierteljährlich fälligen Beträgen.

Um den Zahlungsverkehr zu vereinfachen, wird nur im Lastschriftverfahren gearbeitet. Bitte tragen Sie Ihre Daten in das Formular SEPA-Lastschriftmandat ein und schicken Sie das unterschriebene Formular an die AWNF bzw. REMONDIS Westerland (je nach Standort des Objektes).

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