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Ab 2025

Sammlung von Alttextilien

Ab 01.01.2025 tritt die Getrenntsammlungspflicht für Textilabfälle in Kraft und überträgt die Pflichten auf die Kommunen. Damit soll die Wiederverwendung und das Recycling von Alttextilien gefördert werden – ein zentraler Baustein der angestrebten Kreislaufwirtschaft.

Wichtig: Nur tragbare, gut erhaltene und saubere Textilien in die Kleidercontainer geben!

Eine zunehmende Menge minderwertiger Textilien hat die Sammelsysteme schon in der Vergangenheit stark belastet und fast zum Zusammenbruch der Textilverwerter geführt. Die Kommunen fordern daher „Weitsicht und Qualitätsbewusstsein“ bei der Bestückung der Sammelcontainer und deshalb bitte bis auf weiteres verschmutzte und kaputte Textilien weiterhin über den Restmüll zu entsorgen.

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